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Aktuelle Rechtsprechung, von der du finanziell profitieren könntest…

COVID-19 – UPDATE

NOVEMBER, 2020

Die Auswirkungen von „Corona“ sind nicht zuletzt durch den aktuellen „Lockdown light“ in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens spürbar. Tausende Urlaubsreisen und Veranstaltungen wie Konzerte, Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern wurden abgesagt, Hotelbuchungen storniert, Arbeitnehmern gekündigt oder Einrichtungen wie Kitas und Fitnessstudios geschlossen. Im Umgang mit den Folgen herrscht unter Leidtragenden große Unsicherheit. Viele fühlen sich bezüglich ihrer Rechte nicht ausreichend informiert oder in der Durchsetzung ihrer Ansprüche alleine gelassen. Über alle Branchen hinweg wird immer häufiger versucht, Betroffene mittels (absichtlichen) Falschinformationen um ihr Recht zu bringen – vor allem, wenn es um die Erstattung bereits erfolgter Zahlungen geht.

PARSHIP

OCTOBER, 2020

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Parship darf erbrachte Leistungen während der Widerrufsfrist von 14 Tagen nur zeitanteilig in Rechnung stellen und nicht den Großteil des Preises für ein Jahresabo verlangen (Rechtssache C-641/19). Damit haben hunderttausende Parship Nutzer die Möglichkeit, den Großteil des bezahlten Preises zurück zu verlangen – auch rückwirkend, denn die Die Verjährungsfrist betrage drei Jahre.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

OCTOBER, 2020

Bist du privat krankenversichert? Dann hast du in den letzten Jahren sehr wahrscheinlich zu hohe Beiträge bezahlt, die du jetzt zurückfordern kannst. Prüfe jetzt – kostenlos und unverbindlich – ob auch du durchschnittlich 4.300 Euro von ihrer privaten Krankenkasse zurückfordern – und darüber hinaus sogar Zinsen geltend machen! hast du in den letzten Jahren wahrscheinlich zu hohe Beiträge bezahlt, die du jetzt zurückfordern kannst.

Viele private Krankenversicherungen, wie beispielsweise die AXA und die Barmenia, haben in der Vergangenheit Beitragserhöhungen unzureichend begründet. Damit eine Beitragserhöhung wirksam ist, muss die Krankenversicherungen ihren Kunden nach § 203 Abs. 5 VVG auch die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung mitteilen. Dabei reicht es nicht aus, wenn die allgemeinen gesetzlichen und tariflichen Grundlagen dargestellt werden. Vielmehr muss die Krankenversicherung angeben, welche der beiden Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt ist. Dies haben sowohl das OLG Köln mit Urteil vom 28. Januar 2020 (Aktenzeichen 9 U 138/19) als auch das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 16. April 2020 (Aktenzeichen 2-23 O 198/19) entschieden und die beiden betroffenen Krankenversicherungen zur Rückzahlung verurteilt.

Aus diesem Grund sind diese unwirksam und Betroffene können durchschnittlich 4.300 Euro von ihrer privaten Krankenkasse zurückfordern – und darüber hinaus sogar Zinsen geltend machen!

Rechenbeispiel
Wurden deine Beiträge beispielsweise zum 1. Januar 2017 um 50 Euro erhöht, zum 1. Januar 2018 um 30 Euro und zum 1. Januar 2019 um 25 Euro, hättest du bezüglich der Erhöhung aus 2017 einen Rückzahlungsanspruch von 600 Euro pro Jahr, für die Erhöhung aus 2018 von 360 Euro pro Jahr und für die Erhöhung aus 2019 von 300 Euro pro Jahr, jeweils seit der jeweiligen Erhöhung. Je nachdem wann du gegen deine Versicherung vorgehst, hättest du gegen sie somit einen Rückzahlungsanspruch von 4.050 bis 4.800 Euro.

PORNOGRAPHISCHE WEBSEITEN

SEPTEMBER, 2020

Die Auswirkungen von „Corona“ sind nicht zuletzt durch den aktuellen „Lockdown light“ in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens spürbar. Tausende Urlaubsreisen und Veranstaltungen wie Konzerte, Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern wurden abgesagt, Hotelbuchungen storniert, Arbeitnehmern gekündigt oder Einrichtungen wie Kitas und Fitnessstudios geschlossen. Im Umgang mit den Folgen herrscht unter Leidtragenden große Unsicherheit. Viele fühlen sich bezüglich ihrer Rechte nicht ausreichend informiert oder in der Durchsetzung ihrer Ansprüche alleine gelassen. Über alle Branchen hinweg wird immer häufiger versucht, Betroffene mittels (absichtlichen) Falschinformationen um ihr Recht zu bringen – vor allem, wenn es um die Erstattung bereits erfolgter Zahlungen geht.

DARLEHEN / KREDITVERTRAG – UPDATE

SEPTEMBER, 2020

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: HUNDERTTAUSENDE DARLEHENS-UND KREDITVERTRÄGE SIND UNWIRKSAM!

Hast du in den letzten 10 Jahren ein Darlehen oder einen Kredit aufgenommen, beispielsweise für den Bau oder Kauf einer Immobile, ein neues Auto, ein Leasingfahrzeug, eine Schönheitsoperation oder einen Fernseher? Dann prüfe jetzt – kostenlos und unverbindlich – ob auch dein Vertrag vom Urteil des EuGH profitieren und widerrufen werden kann, um durchschnittlich 26.500 € Zinsen zu sparen …

Zum Hintergrund: Ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 ermöglicht es Millionen Verbrauchern, Ihre Kredit- oder Darlehensverträge zu widerrufen und sich Tausende Euro zurückholen. Egal ob es sich um einen Immobiliendarlehen oder einen Kredit für einen Fernseher handelt: Die Art des Darlehens oder Kredits ist vollkommen unerheblich. Einzige Voraussetzungen: Der Abschluss des Darlehens- oder Kreditvertrags muss nach dem 10. Juni 2010 erfolgt und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein.